Anleitung · GUIDE 25

Schutzraum Schweiz: Pflicht, Zuweisung, Ausrüstung

Auf Aktualität geprüft am 04.07.2026

Ja. Das Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz hält fest, dass für jede Einwohnerin und jeden Einwohner ein Schutzplatz in der Nähe des Wohnorts bereitzustellen ist. Die Schweiz zählt rund neun Millionen Schutzplätze – mehr als Einwohner. Den eigenen Platz weist die Gemeinde zu; bezogen wird er erst auf behördliche Anordnung.

In der Schweiz gilt der Grundsatz «Jeder Einwohnerin und jedem Einwohner ein Schutzplatz in der Nähe des Wohnorts» (Art. 60 des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes, BZG). Das Land verfügt über rund neun Millionen Schutzplätze in etwa 370'000 privaten und öffentlichen Schutzräumen – ein Deckungsgrad von über 100 Prozent. Deinen konkreten Schutzplatz weist dir die Gemeinde zu; bezogen wird der Schutzraum nur auf behördliche Anordnung, etwa bei einem bewaffneten Konflikt. Schutzräume sind gegen Kriegseinwirkungen ausgelegt – Druckwelle, Trümmer und radioaktiven Ausfall –, nicht gegen Erdbeben.

Das Schweizer Schutzraum-System kurz erklärt

Die Schweiz betreibt als eines von wenigen Ländern ein flächendeckendes Schutzraumsystem. Seit den 1960er-Jahren gilt das Ziel «ein Schutzplatz pro Einwohner»; heute ist es national erreicht. Zweck der Schutzräume ist der Schutz der Bevölkerung bei einem bewaffneten Konflikt.

Rechtlich verankert ist das im Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG, SR 520.1). Dessen Artikel 60 hält den Grundsatz fest, dass für jede Einwohnerin und jeden Einwohner ein Schutzplatz in einem Schutzraum in der Nähe des Wohnorts bereitzustellen ist. Die Details – Bau, Ausrüstung, Kontrolle – regelt die Zivilschutzverordnung (ZSV, SR 520.11).

Man unterscheidet private Schutzräume (im Keller von Wohnhäusern, der häufigste Typ) und öffentliche Schutzräume der Gemeinden. Zusammen bieten rund 370'000 Schutzräume etwa neun Millionen Schutzplätze – ein Deckungsgrad von über 100 Prozent. Trotzdem gibt es regionale Lücken: Innenstädte und einzelne Randregionen verfügen teils noch nicht über genügend Plätze.

Wer muss einen Schutzraum bauen – und was ist der Ersatzbeitrag?

Baupflicht: Wer ein Wohnhaus mit 38 oder mehr Zimmern neu baut, muss Schutzplätze erstellen und ausrüsten – im Verhältnis von zwei Schutzplätzen je drei Zimmer (Art. 61 BZG, Art. 70 ZSV). Für Heime und Spitäler gilt die Baupflicht unabhängig von der Grösse.

Ersatzbeitrag: Wird kein eigener Schutzraum gebaut – etwa weil die Gemeinde genügend Plätze hat oder ein Bau technisch nicht möglich ist –, zahlt der Eigentümer einen Ersatzbeitrag. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt er schweizweit einheitlich 1'400 Franken pro nicht erstelltem Schutzplatz (zuvor kantonal gestaffelt, rund 400–800 Franken).

Wohin fliesst das Geld: Die Ersatzbeiträge gehen an den Kanton. Sie finanzieren den Bau öffentlicher Schutzräume und die Werterhaltung bestehender öffentlicher und privater Anlagen (Art. 62 BZG).

Kantonale Unterschiede: Der Vollzug liegt bei den Kantonen; Zahlungsfristen und Dispensationspraxis können abweichen. Seit der ZSV-Revision 2026 kann die Baupflicht zudem auf An-, Auf- und Umbauten sowie Nutzungsänderungen mit zusätzlichem Wohnraum ausgeweitet werden.

Wie erfahre ich meinen Schutzplatz?

Zuständig für die Zuweisung sind die Kantone und Gemeinden. Sie planen schon in Friedenszeiten, welche Bevölkerung welchem Schutzraum zugeordnet wird, und aktualisieren diese Zuweisungsplanung laufend.

Deinen konkreten Schutzplatz musst du im Alltag nicht kennen – er ist in der Regel nicht dauerhaft öffentlich oder online abrufbar. Die Zuweisung wird erst dann bekanntgegeben, wenn es die sicherheitspolitische Lage erfordert.

Im Ereignisfall informieren Gemeinde und Kanton über mehrere Kanäle: Websites, Aushänge, per Post oder direkt vor Ort. Die allgemeine Alarmierung und Verhaltensanweisungen laufen zusätzlich über Sirenen, Radio (UKW/DAB+) und Alertswiss.

Wie mache ich meinen Schutzraum bereit?

  1. Behördliche Anordnung abwarten – Schutzraum wird nur auf Anweisung bezogen (Sirene, Radio, Alertswiss)
  2. Zugewiesenen Schutzraum aufsuchen (Gemeinde/Zivilschutz teilt ihn im Ereignisfall mit)
  3. Raum ausräumen: gelagerte Gegenstände entfernen, Zugang zu Türen und Belüftung frei machen
  4. Panzertür und Panzerdeckel prüfen und schliessfähig machen (Dichtung, Verriegelung)
  5. Belüftungsgerät testen; Handkurbel-Betrieb sicherstellen (Stromausfall)
  6. Liegestellen und Trockenklosetts aufbauen
  7. Notvorrat, Wasser, Medikamente, Radio und Licht einlagern
  8. Fertigstellung innert der gesetzlichen Frist von fünf Tagen

Ausrüstung und Pflichten der Eigentümer

Als Eigentümer eines privaten Schutzraums bist du verpflichtet, ihn ausgerüstet und funktionstüchtig zu halten (Unterhalts- bzw. Werterhaltungspflicht). Der Raum muss zugänglich bleiben, insbesondere für die periodischen Kontrollen der Behörde.

Bauliche Änderungen an Hülle, Türen oder Belüftung sind bewilligungspflichtig – der Schutzwert darf nicht beeinträchtigt werden. Das Belüftungssystem ist die «Lunge» des Schutzraums und muss auch ohne Strom (Handkurbel) laufen.

  1. Luftfassung (Frischluftzufuhr von aussen)
  2. Ventilationsaggregat / Belüftungsgerät – elektrisch und manuell (Handkurbel) betreibbar
  3. Vorfilter und ABC-Schutzfilter (Gasfilter) – bei chemischer/biologischer Bedrohung zuschaltbar
  4. Überdruckventil – hält Überdruck, damit keine ungefilterte Aussenluft eindringt
  5. Explosionsschutzventil – schützt die Belüftung gegen Druckwellen und Sog
  6. Panzertür(en) und Panzerdeckel – mit Gummidichtung, Verriegelung und Selbstbefreiungsvorrichtung
  7. Notausstieg / Fluchtröhre; bei grösseren Räumen (ab 51 Plätzen) eine Schleuse
  8. Vorgeschriebene Einrichtung: Liegestellen und Trockenklosetts (Pflichtausrüstung)

Darf ich den Schutzraum im Alltag nutzen?

Ja. Solange die Funktionstüchtigkeit erhalten bleibt, darfst du den Schutzraum im Alltag als Keller, Lager, Archiv oder Bastel- und Spielraum nutzen. Das ist ausdrücklich zulässig und der Normalfall.

Zu beachten: keine baulichen Veränderungen an Hülle, Türen oder Belüftung; Brand- und Elektrovorschriften einhalten; kein brennbares Material unmittelbar neben oder über dem Raum lagern; Türen und Belüftung müssen frei zugänglich bleiben.

Im Ereignisfall muss der Raum auf Anordnung innert fünf Tagen ausgeräumt und bereitgestellt werden. Plane die Lagerung deshalb so, dass du sie rasch entfernen kannst.

Wogegen schützt ein Schutzraum – und wogegen nicht?

Schutzräume sind für den Kriegsfall ausgelegt. Sie bieten Basisschutz gegen die Wirkungen von Waffen: Druckwelle und Luftstoss, Trümmer und Splitter, Hitze, Erschütterung, radioaktive Strahlung und radioaktiven Ausfall sowie – über Überdruck und Gasfilter – gegen biologische und chemische Kontamination. Die Bauhülle hält einem Überdruck von mindestens rund einem bar (etwa 10 Tonnen pro Quadratmeter) stand.

Nicht konzipiert sind Schutzräume gegen Erdbeben. Weil sie aber so robust gebaut sind, dass sie halten, wenn das darüberstehende Gebäude einstürzt, können sie nach einem Erdbeben als Notunterkunft dienen. Das ist ein Nebeneffekt der Bauweise, nicht ihr Zweck.

Schutzraum, Schutzanlage, Kulturgüterschutzraum – der Unterschied

Schutzraum: schützt die Bevölkerung. Häufigste Form ist der private Keller-Schutzraum; dazu kommen öffentliche Schutzräume der Gemeinden.

Schutzanlagen (darunter Kommandoposten, Bereitstellungsanlagen und geschützte Sanitätsstellen / geschützte Operationsstellen): sichern die Führungs- und Einsatzfähigkeit des Bevölkerungs- und Zivilschutzes. Sie sind kein Zufluchtsort für die Allgemeinbevölkerung.

Kulturgüterschutzraum: dient der sicheren Lagerung beweglicher Kulturgüter bei bewaffnetem Konflikt oder Katastrophen – schützt also Objekte, nicht Personen.

Häufige Fehler / Missverständnisse

  1. «Ich habe jederzeit freien Zutritt zum öffentlichen Schutzraum» – falsch: Schutzplätze werden zugewiesen und erst auf Anordnung bezogen; im Alltag sind öffentliche Schutzräume verschlossen
  2. «Der Schutzraum schützt bei Erdbeben» – er ist gegen Kriegseinwirkungen gebaut (Druckwelle, Trümmer, Radioaktivität), nicht gegen Erdbeben; danach kann er aber als Notunterkunft dienen
  3. Belüftungsgerät, Panzertür oder Ventile über Jahre nicht geprüft – im Ernstfall nicht betriebsbereit
  4. Schutzraum so vollgestellt, dass er nicht innert fünf Tagen geräumt werden kann
  5. Bauliche Änderungen an Tür, Hülle oder Belüftung ohne Bewilligung – zerstört den Schutzwert
  6. Darauf warten, den Schutzplatz «nachzuschlagen» – die Zuweisung wird erst im Ereignisfall kommuniziert
  7. Schutzraum mit Notvorrat verwechseln: der Raum ersetzt weder Wasser, Nahrung, Medikamente noch Radio
Schutzraum Schweiz – Fakten auf einen Blick
Frage Fakt Rechts-/Quellenbezug
Grundsatz Ein Schutzplatz pro Einwohner, in der Nähe des Wohnorts Art. 60 BZG (SR 520.1)
Anzahl Schutzplätze rund 9 Millionen in ca. 370'000 Schutzräumen BABS (Stand 2023/2024)
Deckungsgrad über 100 %, mit regionalen Lücken BABS
Baupflicht ab Wohnhaus-Neubau mit 38 Zimmern (2 Plätze je 3 Zimmer) Art. 70 ZSV (SR 520.11)
Ersatzbeitrag 1'400 Fr./Schutzplatz (seit 1.1.2026, schweizweit) Art. 75 ZSV
Bezug nur auf behördliche Anordnung (Sirene/Radio/Alertswiss) BABS
Bereitstellungsfrist innert 5 Tagen betriebsbereit BABS-Broschüre
Kontrolle (PSK) periodisch, mindestens alle 10 Jahre ZSV / Kantone
Schutz gegen Druckwelle, Trümmer, radioaktiven Ausfall, ABC – nicht Erdbeben BABS-Broschüre

Zahlen und Rechtsstand: BABS und fedlex (BZG SR 520.1 / ZSV SR 520.11), Stand Juli 2026. Die ZSV-Revision (in Kraft 1.1.2026) hat den Ersatzbeitrag vereinheitlicht und den Werterhalt gestärkt.

Häufige Fragen

Hat jede Person in der Schweiz Anrecht auf einen Schutzplatz?

Ja. Der Grundsatz «jeder Einwohnerin und jedem Einwohner ein Schutzplatz in der Nähe des Wohnorts» ist in Art. 60 des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) verankert. Die Schweiz verfügt über rund neun Millionen Schutzplätze und damit über einen Deckungsgrad von über 100 Prozent.

Woher weiss ich, welcher Schutzraum mir zugewiesen ist?

Die Zuweisung machen Gemeinde und Kanton. Sie planen sie in Friedenszeiten, geben sie aber erst bekannt, wenn es die Lage erfordert – über Websites, Aushänge, Post oder vor Ort. Im Alltag ist der eigene Schutzplatz in der Regel nicht öffentlich abrufbar.

Muss ich als Hausbesitzer einen Schutzraum bauen?

Beim Neubau eines Wohnhauses mit 38 oder mehr Zimmern ja. Andernfalls zahlst du einen Ersatzbeitrag von 1'400 Franken pro nicht erstelltem Schutzplatz (seit 1. Januar 2026 schweizweit einheitlich). Das Geld fliesst an den Kanton für öffentliche Schutzräume und die Werterhaltung.

Wann muss ich meinen Schutzraum aufsuchen?

Nur auf behördliche Anordnung, etwa bei einem bewaffneten Konflikt. Die Behörden informieren über Sirenen, Radio (UKW/DAB+) und Alertswiss. Der Schutzraum muss innert fünf Tagen betriebsbereit gemacht werden können.

Darf ich den Schutzraum als Keller oder Lager nutzen?

Ja, die Alltagsnutzung als Keller, Lager, Archiv oder Hobbyraum ist erlaubt, solange die Funktionstüchtigkeit erhalten bleibt und keine baulichen Änderungen an Türen, Hülle oder Belüftung erfolgen. Im Ereignisfall muss der Raum innert fünf Tagen geräumt und bereitgestellt werden.

Schützt ein Schutzraum bei einem Erdbeben?

Nein, dafür ist er nicht konzipiert. Schutzräume sind gegen Kriegseinwirkungen gebaut – Druckwelle, Trümmer und radioaktiven Ausfall. Weil sie aber sehr robust sind und standhalten, wenn das Gebäude darüber einstürzt, können sie nach einem Erdbeben als Notunterkunft dienen.

Welche Ausrüstung muss ein privater Schutzraum funktionsfähig behalten?

Das Belüftungsgerät (auch mit Handkurbel), Vor- und ABC-Gasfilter, Überdruck- und Explosionsschutzventil sowie Panzertür und Panzerdeckel. Vorgeschrieben sind zudem Liegestellen und Trockenklosetts. Der Eigentümer trägt die Unterhalts- und Werterhaltungspflicht; kontrolliert wird periodisch, mindestens alle zehn Jahre.

Wie viel Druck hält die Bauhülle eines Schutzraums aus?

Die Bauhülle eines Schutzraums hält einem Überdruck von mindestens rund einem bar stand – das entspricht etwa 10 Tonnen pro Quadratmeter. Schutzräume sind für den Kriegsfall ausgelegt und bieten Basisschutz gegen Druckwelle, Trümmer, Hitze, radioaktive Strahlung und – über Überdruck und Gasfilter – gegen biologische und chemische Kontamination.

Was ist der Unterschied zwischen privaten und öffentlichen Schutzräumen?

Private Schutzräume liegen im Keller von Wohnhäusern und sind der häufigste Typ; öffentliche Schutzräume werden von den Gemeinden betrieben. Zusammen bieten rund 370'000 Schutzräume etwa neun Millionen Schutzplätze – ein Deckungsgrad von über 100 Prozent. Trotzdem gibt es regionale Lücken, etwa in Innenstädten und einzelnen Randregionen.

Offizielle Quellen