Anleitung · GUIDE 44

Bergnotfall alarmieren: 1414, Koordinaten und Notfunk

Auf Aktualität geprüft am 17.07.2026

1414 anrufen oder die Rega-App nutzen; im Kanton Wallis 144. Standort im Schweizer Koordinatensystem Swiss Grid durchgeben, dazu Höhe, Flurname, Tal und Gemeinde. Ohne Notruf findet dich die Rega nicht: Eine Funkzellenortung ist nur bis zwei Stunden nach einem Notruf möglich und weicht in den Bergen um dutzende Kilometer ab.

Der wichtigste Satz zuerst, und er stammt von der Rega selbst: Ein Hintergrund-Tracking gibt es nicht. Eine Funkzellenortung ist nur möglich, «wenn innerhalb der letzten zwei Stunden» ein Notruf abgesetzt wurde – und sie kann in den Bergen «um dutzende Kilometer» abweichen, «zurzeit funktioniert dieses Verfahren nicht mit allen Mobiltelefonen». Die Rega findet dich nicht von allein. Dein Standort muss aktiv übermittelt werden. Dieser Text ersetzt weder eine ärztliche Beurteilung noch die Einsatzzentrale: Im Notfall alarmierst du zuerst und liest später.

Welche Nummer

1414 ist die Rega-Einsatzzentrale, rund um die Uhr. Das belegte Kriterium der Rega ist nicht «Verletzung ja oder nein», sondern: «Alarmieren Sie die Rega immer dann über die Notrufnummer 1414 oder die Rega-App, wenn Sie sofortige Hilfe durch einen Rettungshelikopter benötigen.» Die Rega nennt als Beispiele: unwegsames Gelände (lange Anfahrt, Zufahrt oder Abtransport schwierig), nötiger schneller und schonender Transport in ein Zentrumsspital, ärztliche Hilfe vor Ort nötig, Lawinenunfall.

Im Kanton Wallis wählst du 144. Dort disponiert die Kantonale Walliser Rettungsorganisation KWRO – die Rega selbst weist darauf hin, das SAC-Notfallblatt ebenso: «144 Sanitätsnotrufzentrale oder Flugrettung im Kanton Wallis».

112 ist die europäische Notrufnummer und funktioniert in der Schweiz; das SAC-Notfallblatt führt sie neben 1414 und 117 (Polizei) auf. Aus dem Ausland erreichst du die Rega unter +41 333 333 333.

Ehrlich gesagt: Eine offizielle, trennscharfe Doktrin «wann 1414, wann 144, wann 112» gibt es nicht. Die Rega publiziert nur das Helikopter-Kriterium oben; die kursierenden Entscheidungsmatrizen stammen aus Zeitungsartikeln, nicht von den Rettungsorganisationen. Der belegte Satz zur Priorisierung im Gebirge steht im SAC-Notfallblatt: «Beim Notfall im Gebirge empfiehlt sich die direkte Alarmierung der Luftrettung.»

Für Einsteiger: Merk dir 1414 (Wallis: 144) und ruf im Zweifel an. Die Zentrale entscheidet, was sie schickt – das ist ihr Beruf, nicht deiner.

Was muss ich beim Notruf am Berg durchgeben?

Die Rega ruft zurück und fragt strukturiert ab – du musst nichts auswendig können. Diese Punkte helfen dir, das Wichtigste zuerst zu sagen. (Die Sechs-Punkte-Struktur ist belegt; der kursierende Begriff «5-W-Schema» ist es nicht.)

  1. Wo: Ort, Koordinaten und Höhe – dazu Flurname, Tal und Gemeinde (J+S: «Neben den Koordinaten und der Höhe noch den Flurnamen, das Tal und die Gemeinde melden»)
  2. Wer: wer meldet, Kontaktmöglichkeit für den Rückruf
  3. Was ist wie und wann passiert
  4. Wie viele Betroffene, welche Verletzungen, Situation vor Ort
  5. Wetter vor Ort: Sicht, Regen, Wind
  6. Gefahren für die Flugrettung – insbesondere Kabel und Leitungen
  7. Danach die Leitung frei halten und auf den Rückruf warten

Koordinaten: «Swiss Grid»

Die Rega empfiehlt ausdrücklich das Schweizer Koordinatensystem: «It is best to set your GPS to the Swiss coordinate system, Swiss Grid, which delivers the information clearly and simply.» Dann kann sie die Daten direkt übernehmen, ohne umzurechnen. Als Angabeformat zeigt sie XXX XXX / YYY YYY plus Höhe in Metern.

Eine lehrreiche Reibung: Die Rega verlangt kein Format und nennt «LV95» nicht namentlich; das gezeigte 6-stellige Muster entspricht der LV03-Schreibweise. Heutige Geräte und die swisstopo-App liefern standardmässig LV95 – 7-stellig, Ostwert beginnt mit 2, Nordwert mit 1. Das ist kein Widerspruch und kein Problem: Die Zentrale erkennt beides. Wichtig ist, dass du sagst, was du abliest, statt Ziffern wegzulassen.

Deshalb immer der Flurname dazu. Bei einer verhörten Ziffer landet die Rettung kilometerweit daneben – der Talname rettet die Meldung. Rega und J+S sagen das unabhängig voneinander.

Die Rega-App übermittelt den Standort bei der Alarmierung direkt an die Einsatzzentrale, zusammen mit den hinterlegten Personendaten und dem Akkuladestand. Sie braucht ein Smartphone mit GPS, aktivierte Ortungsfunktion, eine SIM-Karte – und Netz.

Und hier das verbreitetste Missverständnis, Rega wörtlich: «Für das erfolgreiche Absetzen eines Alarms benötigen Sie eine zumindest minimale Verbindung mit einem Mobilfunknetz. Ohne jeglichen Netzempfang kann der Alarm nicht abgesetzt werden.» Die App ist kein Ersatz für Netzabdeckung. Sie braucht allerdings kein Datennetz – bei schwachem Empfang überträgt sie die Koordinaten per SMS.

Was tun, wenn ich am Berg kein Handynetz habe?

Standort wechseln. SAC wörtlich: «Durch einen Standortwechsel, meistens durch das Aufsteigen auf einen Bergrücken oder an eine Stelle mit Sicht auf ein Skigebiet bzw. eine Ortschaft, gelangt man evtl. in den Bereich einer Mobilfunk-Netzabdeckung.»

Jemanden schicken. SAC: «Jemand der Gruppe soll zu Fuss bzw. mit den Ski aufbrechen, um bei der nächsten Hütte oder Ortschaft Hilfe zu suchen.»

Wichtige Abgrenzung zum SMS: Das SAC-Notfallblatt rät, bei schlechtem Empfang oder wenig Batterie «SMS senden [zu] versuchen». Gemeint sind Nachrichten an Bekannte und Kontakte – NICHT an 1414, 144 oder 112. Einen offiziellen SMS-Notruf an diese Nummern gibt es in der Schweiz nicht; das BAKOM beschreibt einen Textzugang zum Notruf («Echtzeittext») als geplanten Ausbau, nicht als bestehenden Dienst. Verlass dich nie darauf, dass ein SMS an 1414 ankommt.

Alpines Notsignal, SAC-Notfallblatt wörtlich: «6 x pro Minute Zeichen geben (Rufen, Pfeifen, Blinken, ...) Eine Minute warten, dann wiederholen.» Und die Antwort, an der du erkennst, dass du gehört wurdest: «Antwort 3 x pro Minute Zeichen geben, Eine Minute warten, dann wiederholen.» Mehr Signalmittel als Rufen, Pfeifen und Blinken nennt der SAC nicht – eine Trillerpfeife trägt weiter und länger als deine Stimme und wiegt nichts.

Satelliten-SOS: Die Rega hält fest: «Lösen Sie mit der SOS-Funktion Ihres Satelliten-Kommunikationsgerätes einen Notruf aus, so wird dieser an ein internationales Notrufzentrum übermittelt» – das dann den zuständigen Rettungsdienst alarmiert, was Zeit kostet. Der Direktweg: Hinterlege im Gerät die Adresse alarm@rega.ch, dann gehen Standortdaten direkt an die Rega. Das gilt laut Rega «nur innerhalb der Schweiz und in grenznahen Gebieten». (Zur Satelliten-Notruffunktion aktueller Smartphones gibt es keine Rega-Aussage; wir behaupten deshalb nichts darüber.)

Der Notfunk-Kanal 161.300 MHz

Die Schweiz hat ein Notfunknetz auf der Frequenz 161.300 MHz, den sogenannten E-Kanal. Es nutzt laut BAKOM die Infrastruktur des Rega-Netzes; die maximale Sendeleistung beträgt seit dem 1. Januar 2017 5 Watt. Die Rega bestätigt: «Der Notfunk-Kanal wird von der Einsatzzentrale der Rega überwacht.» Auch das SAC-Notfallblatt führt ihn als Alarmierungsmittel: «Funkgerät (E-Kanal 161.300 MHz)».

Die Lizenzfrage ist amtlich geklärt. BAKOM wörtlich: «Funkanlagen, die auf der ihnen dafür zugeteilten Frequenz (161.300 MHz) für Notrufe verwendet werden, sind nicht konzessionspflichtig, und es fallen keine Konzessionsgebühren an.» Und die Rega: Der Kanal «kann von jedermann in der ganzen Schweiz genutzt werden, um im Notfall die Rettungskräfte aufzubieten, wenn dies telefonisch nicht möglich ist».

Konzessionsfrei heisst aber nicht «freies Funken». Das BAKOM knüpft drei Bedingungen daran: Das Netz steht allen offen, aber «einzig zum Zweck der Alarmierung im Notfall». Die Frequenz ist gedacht für alle, «die kein anderes Kommunikationsmittel zur Hand haben» und Hilfe brauchen – «das Gespräch muss sich ausschliesslich auf die Rettungsaktion beziehen». Und: Errichtung und Betrieb nicht vorschriftskonformer Geräte sind «nach wie vor nicht erlaubt und strafbar» – ausdrücklich auch dann, wenn ein Rega-Chip verbaut ist.

Und die ehrliche Einschränkung, ebenfalls amtlich: Das BAKOM warnt, «da gewisse Regionen nicht abgedeckt sind», wäre es «unklug, sich einzig auf Notfunkgeräte zu verlassen». Die Rega übernimmt für schlechte oder fehlende Funkverbindungen ausdrücklich keine Haftung.

Für Einsteiger: Der E-Kanal ist kein Grund, ein Funkgerät zu kaufen. Er ist ein Grund zu wissen, dass es ihn gibt – falls du mit einer Gruppe unterwegs bist, die entsprechende Geräte führt.

Experten-Tipp: Wer ein Notfunkgerät mitführt, behandelt es als Ergänzung, nie als Ersatz für Telefon und Rega-App. Die Reihenfolge bleibt: Telefon, App, Standortwechsel, Funk. Und das Gerät muss vorschriftskonform sein – der Betrieb eines nicht konformen Geräts ist strafbar, auch mit Rega-Chip.

Wie verhalte ich mich, wenn der Rettungshelikopter kommt?

Die Rega hat die Anforderungen an den Landeplatz und das Verhalten beim Anflug in ihrem Merkblatt festgehalten. Diese Schritte schliessen unmittelbar an die Alarmierung an.

  1. Landeplatz: 25 × 25 m, hindernisfrei – keine Kabel, Leitungen und dergleichen
  2. Ungefähr 100 m Distanz zur Unfallstelle
  3. Lose Gegenstände wegräumen – Kleider, Rucksäcke, Sonnenschirme (SAC ergänzt: «Wind im Rücken und Gegenstände sichern.»)
  4. Beim Anflug den Standort nicht verlassen und in die Knie gehen
  5. Augenkontakt mit dem Piloten halten
  6. Annäherung an den Helikopter erst bei stillstehendem Rotor

Was bedeuten die Zeichen Y und N am Berg?

Das SAC-Notfallblatt zeigt sie als Y und N. Beide Arme nach oben – die Figur bildet ein Y – heisst «YES HILFE». Ein Arm hoch, ein Arm runter – ein N – heisst «NO KEINE HILFE». Die Rega bildet dieselben Armstellungen ab, beschriftet sie aber ohne Buchstaben: «Wir brauchen Hilfe!» und «Wir brauchen keine Hilfe!».

Merkhilfe: Beide Arme hoch = Y = Yes. Der Buchstabe steht so im SAC-Notfallblatt – er ist Schweizer Lehrmaterial, keine Erfindung des Internets. Der Rega gehört er allerdings nicht in den Mund gelegt.

Was es kostet – und was die Gönnerschaft wirklich ist

Gerettet wird zuerst. Die Rega-Einsatzzentrale steht «allen hilfebedürftigen, durch Unfall oder akute Erkrankung in Not geratenen Menschen» rund um die Uhr zur Verfügung. Die Kostenfrage wird nach dem Einsatz geklärt. Die Gönnerschaft entscheidet über die Rechnung, nie über die Rettung.

Wer zahlt normalerweise? Rega wörtlich: «In der Regel bezahlen die geretteten Personen oder deren Versicherer.»

Was die Grundversicherung übernimmt: bei Rettungen in der Schweiz 50 Prozent der Kosten, maximal CHF 5'000 pro Kalenderjahr (KLV Art. 27); bei medizinisch indizierten Krankentransporten 50 Prozent, maximal CHF 500 pro Kalenderjahr (KLV Art. 26). Das sind zwei getrennte Limiten, kein gemeinsamer Topf, und es sind Beiträge – Franchise und Selbstbehalt kommen obendrauf. Die Rettungs-Regelung gilt nur für Rettungen in der Schweiz.

Die Gönnerschaft kostet CHF 40 als Mindestbeitrag pro erwachsener Person ab 18. Kinder und Jugendliche bis 18 sind kostenlos, müssen aber angemeldet werden. Die Gönnerschaft gilt fürs laufende Kalenderjahr und erlischt bei Nichterneuerung am 15. Mai des Folgejahres.

Einen Familien- oder Paartarif gibt es nicht. Die Rega wörtlich: «Jede erwachsene Person muss eine Gönnerschaft von CHF 40.– abschliessen. Kinder sind ebenfalls anzumelden. Deren Gönnerschaft ist kostenlos.» Die kursierende Staffel «Paar 80 / Familie 80» ist ein veralteter Tarifstand.

Und das Wichtigste, das fast nie irgendwo steht: Die Gönnerschaft ist keine Versicherung. Die Rega wörtlich: «Ist die Rega eine Versicherung? Nein. Die Rega ist eine gemeinnützige und private Stiftung.» Der Gönnerbeitrag ist rechtlich eine Spende. Was die Rega gewährt, ist ein Kostenerlass nach Ermessen, und zwar nur, «falls Versicherungen oder andere Dritte nicht leistungspflichtig sind» – also subsidiär. Die entscheidende Formulierung der Gönnerbestimmungen: «Die Rega erbringt ihre Hilfeleistungen und gewährt auch den Kostenerlass in jedem Fall ohne Bestehen einer Rechtspflicht.»

Fairerweise die Gegenseite: Die Rega hält dagegen, im Gegensatz zu einer Versicherung «keine Ausschlüsse» zu kennen – etwa für vorbestehende Krankheiten. Wer nur «kein Rechtsanspruch!» sagt, verkürzt.

Notrufnummern, Signale und Kosten im Bergnotfall Schweiz
Was Wert Belegt durch / Hinweis
Rega-Einsatzzentrale 1414, 24/7 Kriterium: «wenn Sie sofortige Hilfe durch einen Rettungshelikopter benötigen» (Rega)
Kanton Wallis 144 (KWRO disponiert) Rega · SAC-Notfallblatt
Sanitätsnotruf / europäisch 144 · 112 SAC-Notfallblatt
Aus dem Ausland +41 333 333 333 Rega-Gönnerbestimmungen
Alpines Notsignal 6 Zeichen pro Minute, 1 Min. Pause, wiederholen SAC-Notfallblatt («Rufen, Pfeifen, Blinken»)
Antwortsignal 3 Zeichen pro Minute, 1 Min. Pause, wiederholen SAC-Notfallblatt
Notfunk E-Kanal 161.300 MHz, max. 5 Watt, konzessionsfrei BAKOM · Rega (Zentrale überwacht) · SAC. Nur zur Notfall-Alarmierung, nur mit konformem Gerät
Heli-Landeplatz 25 × 25 m hindernisfrei, ca. 100 m von der Unfallstelle Rega-Merkblatt
Heli-Zeichen beide Arme hoch = Y = Hilfe · ein Arm hoch/runter = N = keine Hilfe SAC-Notfallblatt («YES HILFE» / «NO KEINE HILFE»); die Rega nutzt keine Buchstaben
Funkzellenortung nur bis 2 Stunden nach einem Notruf; in den Bergen «dutzende Kilometer» ungenau Rega – kein Hintergrund-Tracking
Grundversicherung Rettung 50 %, max. CHF 5'000/Jahr (nur in der Schweiz) KLV Art. 27 · BAG
Grundversicherung Transport 50 %, max. CHF 500/Jahr KLV Art. 26 · BAG
Rega-Gönnerschaft CHF 40 Mindestbeitrag/Erwachsener · Kinder bis 18 gratis · kein Familientarif Rega-Gönnerbestimmungen – keine Versicherung, Kostenerlass ohne Rechtspflicht

Quellen: Rega (Notrufnummern, Merkblatt Alarmierung Rettungshelikopter, Gönnerbestimmungen Stand 1.7.2022, Fragen und Antworten) · SAC-Notfallblatt · BAKOM (Notfunk 161.300 MHz, publ. 20.2.2026) · BAG/KLV Art. 26 und 27. Stand: Juli 2026. Ersetzt nicht die Einsatzzentrale.

Häufige Fragen

1414 oder 144 – was rufe ich im Berg an?

In der ganzen Schweiz ausser dem Wallis erreichst du die Rega unter 1414; im Kanton Wallis wählst du 144, dort disponiert die KWRO. Eine trennscharfe offizielle Doktrin «wann 1414, wann 144» gibt es nicht – die Rega nennt als Kriterium nur, ob «sofortige Hilfe durch einen Rettungshelikopter» nötig ist. Das SAC-Notfallblatt hält fest: «Beim Notfall im Gebirge empfiehlt sich die direkte Alarmierung der Luftrettung.»

Findet mich die Rega über mein Handy, wenn ich nicht mehr anrufen kann?

Nein. Ein Hintergrund-Tracking gibt es nicht. Eine Funkzellenortung ist laut Rega nur möglich, wenn innerhalb der letzten zwei Stunden ein Notruf abgesetzt wurde – und sie kann in den Bergen «um dutzende Kilometer» abweichen und funktioniert nicht mit allen Telefonen. Auch die Rega-App kann ohne Mobilfunknetz keinen Alarm absetzen. Dein Standort muss aktiv übermittelt werden.

Kann ich ein SMS an 1414 schicken, wenn der Empfang schlecht ist?

Darauf solltest du dich nicht verlassen. Einen offiziellen SMS-Notruf an 1414, 144 oder 112 gibt es in der Schweiz nicht; das BAKOM beschreibt einen Textzugang zum Notruf als geplanten Ausbau. Wenn der SAC bei schlechtem Empfang rät, «SMS senden [zu] versuchen», sind Nachrichten an Bekannte und Kontakte gemeint. Der belegte Weg bei schlechtem Empfang ist der Standortwechsel – auf einen Bergrücken oder an eine Stelle mit Sicht auf eine Ortschaft.

Darf ich den Notfunk-Kanal 161.300 MHz ohne Konzession nutzen?

Ja. Das BAKOM hält fest, dass Funkanlagen, die auf dieser Frequenz für Notrufe verwendet werden, «nicht konzessionspflichtig» sind und keine Konzessionsgebühren anfallen. Der Kanal wird von der Rega-Einsatzzentrale überwacht. Aber: nur zur Alarmierung im Notfall, nur wenn du kein anderes Kommunikationsmittel zur Hand hast, das Gespräch «muss sich ausschliesslich auf die Rettungsaktion beziehen» – und das Gerät muss vorschriftskonform sein. Betrieb nicht konformer Geräte ist laut BAKOM strafbar, auch mit Rega-Chip. Da manche Regionen nicht abgedeckt sind, wäre es laut BAKOM «unklug, sich einzig auf Notfunkgeräte zu verlassen».

Muss ich Rega-Gönner sein, um gerettet zu werden?

Nein. Die Einsatzzentrale steht «allen hilfebedürftigen, durch Unfall oder akute Erkrankung in Not geratenen Menschen» offen; die Kosten werden erst nach dem Einsatz geklärt. Die Gönnerschaft (CHF 40 Mindestbeitrag pro Erwachsener, Kinder bis 18 gratis) ist keine Versicherung, sondern rechtlich eine Spende: Die Rega kann die Kosten «nach ihrem Ermessen» erlassen, wenn keine Versicherung leistungspflichtig ist – «in jedem Fall ohne Bestehen einer Rechtspflicht».

Was zahlt die Krankenkasse bei einer Bergrettung?

Die obligatorische Grundversicherung übernimmt bei Rettungen in der Schweiz 50 Prozent der Kosten, maximal CHF 5'000 pro Kalenderjahr (KLV Art. 27); bei Krankentransporten 50 Prozent, maximal CHF 500 pro Jahr (KLV Art. 26). Das sind zwei getrennte Limiten, Franchise und Selbstbehalt kommen dazu – und die Rettungs-Regelung gilt nur innerhalb der Schweiz. Den Rest tragen Zusatz- oder Unfallversicherung, ein allfälliger Rega-Kostenerlass oder du selbst.

Offizielle Quellen