Erste Hilfe

Verbrennungen

Notruf 144. Bei Bewusstlosigkeit, Atemstillstand oder lebensbedrohlicher Blutung sofort die Sanitätsnotrufzentrale alarmieren und deren Anweisungen folgen.

Verbrennungen und Verbrühungen gehören zu den häufigsten Notfällen im Haushalt – gerade bei Stromausfall, wenn mit Kerzen, Gaskochern und offenem Feuer hantiert wird. Entscheidend sind rasches, richtiges Kühlen und eine realistische Einschätzung: Grossflächige und tiefe Verbrennungen gehören immer in ärztliche Behandlung.

Sofortmassnahmen

  1. Hitzequelle stoppen: Flammen mit Decke ersticken oder Wasser löschen, Kleiderbrand – hinlegen und rollen
  2. Betroffene Stelle sofort unter fliessendem, handwarmem Leitungswasser (etwa 15–20 °C) kühlen – 10 bis 20 Minuten; Kinder 5 bis 10 Minuten, Neugeborene und Säuglinge nicht unter Wasser kühlen (Universitätsspital Zürich, Kinderspital Zürich)
  3. Schmuck und nicht verklebte Kleidung frühzeitig entfernen, bevor die Stelle anschwillt
  4. Eingebrannte Kleidung in der Wunde belassen
  5. Danach mit einem trockenen Verband versorgen. Muss die Wunde ärztlich versorgt werden: locker mit einer Plastikfolie oder einem sauberen Plastikbeutel abdecken (Samariter Schweiz)

Das gehört NICHT auf eine Brandwunde

  1. Keine Hausmittel wie Mehl, Öl oder Zahnpasta (Kinderspital Zürich)
  2. Keine Salben oder Cremes auf Brandwunden
  3. Brandblasen nicht öffnen
Achtung: Kein Eis und kein Eiswasser – nie eiskalt kühlen.

Wann zum Arzt oder Notruf 144

  1. Verbrennungen an Gesicht, Hals, Händen, Füssen, grossen Gelenken oder im Genitalbereich
  2. Grössere Flächen und alle tieferen Verbrennungen (weisse bis bräunliche, lederartige oder verkohlte, oft wenig schmerzhafte Stellen)
  3. Verbrennungen durch Strom oder Chemikalien
  4. Verbrennungen bei Kindern immer ärztlich abklären – das Kinderspital Zürich rät, bei Kindern immer 144 zu rufen
  5. Rauch eingeatmet – Heiserkeit, Russ im Gesicht oder in der Nase, Atemnot: sofort medizinische Hilfe, 144
  6. Kohlenmonoxid riecht nicht und reizt nicht: Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Verwirrtheit oder Atemnot nach Rauch oder Feuer in geschlossenen Räumen – an die frische Luft (auf die eigene Sicherheit achten), umgehend ins Spital, bei deutlichen Beschwerden 144 (Tox Info Suisse)

Verbrühungen und Verbrennungen bei Kindern

  1. Neugeborene, Säuglinge und grosse Verbrühungen NICHT unter Wasser kühlen: sauber abdecken, warm halten, 144 (Kinderspital Zürich)
  2. Kinder: 5 bis 10 Minuten mit handwarmem Wasser (15–20 °C) kühlen – wegen Unterkühlungsgefahr nur die verletzten Stellen (Kinderspital Zürich)
  3. Durchnässte Kleidung oder Windel nach dem Kühlen ausziehen und das Kind zum Beispiel mit einer Decke wärmen (Kinderspital Zürich)
  4. Bereits eine Tasse heisse Flüssigkeit kann bei Kleinkindern grosse Hautflächen verbrühen – im Zweifel ärztlich beurteilen lassen

Weiterführende Quellen

Diese Inhalte dienen der Information und ersetzen keine Erste-Hilfe-Ausbildung. Wir empfehlen einen anerkannten Nothilfe- oder BLS-AED-Kurs.